Anhydritestriche

Definition:

Calciumsulfatestriche sind Estriche, deren Bindmittel hauptsächlich aus Calciumsulfat bestehen. Als Calciusumlfate werden eingesetzt:

  • Naturanhydrit
  • synthetischer Anhydrit
  • thermischer Anhydrit
  • Alpha-Halbhydrit

Weiterhin unterscheidet man bei Calciumsulfatestrichen zwischen konventionell hergestellten Calciumsulfatestrichen (Kurzbezeichnung CA; z.B. auch Anydrit-Estriche) und Calciumsulfatfließestrichen (Kurzbezeichnung CAF). Letztere werden in einer fließfähigen Konsistenz eingebaut während konventionell hergestellte Calciumsulfatestriche erdfeucht bis plastisch verarbeitet werden.

Anwendungsbereich:

Calciumsulfatestriche werden ausschließlich im Innenausbau eingesetzt. Sie sind im Hochbau und hier insbesondere für großflächeige Verlegungen, z.B. auf Systemböden, und Heizestriche besonders geeignet. Calciumsulfatestriche haben Vorteile in Ergonomie und erreichen im eingebauten Zustand hohe Festigkeiten.

Verarbeitung:

Nach DIN 18560-1 und den allgemein anerkannten Regeln der Technik sollen Calciumsulfatestriche ungehindert austrockenen können und dürfen nicht einer dauernden Feuchtigkeitsbeanspruchung ausgesetzt werden.

Klassifikation:

Calciumsulfatestriche können hinsichtlich des Brandverhaltens der Klasse A1 zugeordnet werden, wenn der Masenanteil an organische Substanzen 1% nicht überschreitet.

Planung:

Bereiche im Estrich, in denen mit Feuchtigkeitsanreicherung zu rechnen ist, müssen durch geeignete Maßnahmen – z.B. durch eine Abdichtung und/oder eine Dampfsperre – geschützt werden. Bei mäßiger Feuchtebeanspruchung (Beanspruchungsklasse A0) von oben, wie z.B. in häuslichen Bädern ohne Bodenabläufe, müssen Estriche durch geeignete Maßnahmen gegen Wasseraufnahme geschützt werden. Letzteres kann z.B. durch Verbundabdichtungen in Verbindung mit Fugendichtbändern geschehen.

Bei der Planung der Estrichkonstruktion muss die zu erwartende lotreche Nutzlast (bisher „Verkehrslast“ bezeichnet) nach DIN 1055-3 berücksichtigt werden. Grundsätzlich haben Fließestriche in der Regel höhere Biegezugfestigkeiten als konventionell hergestellte Estricehe gleicher Biegezugfestigkeitsklasse (Kurzzeichen: F). Deshalb kann bei gleicher Biegezugfestigkeitsklasse F und Nutzlast die Nenndicke bei Fließestrichen reduziert werden. Bei Abweichungen von den Tabellen muss die Biegezugfestigkeit am verlegten Estrich so vereinbart werden, dass dieselbe Tragfähigkeit und unter Steinbelägen höchstens auch die gleiche Durchbiegung vorhanden sind.

Bei Calciumsulfatestrichen ist eine Bewehrung nicht zweckmäßig und auch nicht erforderlich. Bei Metalleinbauten sind die Belange des Korrosionsschutzes zu berücksichtigen.

Um die Trocknungszeit so kurz wie möglich zu halten, sollte die Estrichnenndicke auf das statisch notwendige Maß beschränkt werden. Voraussetzung für den Trocknungsprozess ist z.B. gute Belüftung nach der Erhärtung und beim Aufheizen von Heizestrichen. Bei Estrichnenndicken über etwa 50 mm und/oder ungünstgen raumklimatischen Bedingungen (> 70% relative Luftfeuchte) kann es insbesondere bei unbeheizten Estrichen ratsam sein, die Trocknung zu unterstützen. Dies kann z.B. durch Luftentfeuchter und/oder geeignete Belüftung/Beheizung erfolgen. Der Zeitpunkt dieser Maßnahme (in der Regel Zeitpunkt der Begehbarkeit) ist vom Auftraggeber/Planer mit dem Hersteller abzustimmen.

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